Crime
Crime

Justizskandal Andreas Darsow und der Podcast „Die Nachbarn“

Von Rechtsanwältin Marion Neumann

Der Fall Andreas Darsow. Kaum ein Podcast dürfte sich derart investigativ eines aktuellen Kriminalfalles (weitere Crime-Artikel hier) angenommen haben wie der Podcast „Die Nachbarn“. Dieser behandelt den Mordfall „Toll“ bei dem Darsow als Täter verurteilt wurde. Dadurch inspiriert, wird Ihnen dieser Artikel einen ersten Eindruck zum Fall vermitteln und die grundlegenden Probleme in den Ermittlungen sowie im Prozess aufzeigen. Diese führten letztlich zu der, man kann sagen, skandalösen Verurteilung von Andreas Darsow.

Seit einigen Jahren kämpft der Hamburger Strafrechtler Dr. Gerhard Strate für eine Wiederaufnahme des Falles. Auf seiner Webseite hat er zahlreiche Dokumente zum Fall veröffentlicht. Unter Anderem auch das Urteil des Landgerichts Darmstadt, aufgrund dessen Andreas Darsow bis heute im Gefängnis sitzt.

Hier werben? Hier klicken!

Vorwort

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber Podcasts sind zwischenzeitlich zu meinem täglichen Begleiter geworden. Das hat einerseits mit der Pandemie zu tun; bei wenig sozialen Kontakten hört man doch gerne einmal andere Stimmen als immer nur die des eigenen Mannes, auch wenn ich seine Stimme natürlich sehr liebe und auch die Kommunikation mit ihm regelmäßig interessant, unterhaltsam, tiefgründig oder lustig ist. Manchmal hört man eben gern auch eine andere Stimme, wobei das Miauen der Katze und das Bellen des Hundes in meinen Augen einfach nicht zählt. Mit den vertrauten Stimmen und Geräuschen ist das wie mit dem Vogelzwitschern – es gehört dazu, aber es fehlt die Abwechslung. (Sorry, Mann, Katze und Hund, ich liebe Euch trotzdem!).

Andererseits hat das mit meiner Leidenschaft für True Crime zu tun – ich liebe es, spannende True Crime Fälle zu hören und mich in Gedanken juristisch damit auseinanderzusetzen (Berufskrankheit). Wenn Sie weitere handverlesene Podcast-Empfehlungen im Bereich des True Crimes möchten, darf ich Ihnen diesen Artikel von mir ans Herz legen.

True Crime Podcast „Die Nachbarn“ – Worum geht es?

Nun aber zu dem True Crime Podcast „Die Nachbarn“. Dieser Podcast besteht auf fünf Episoden, die jeweils etwa eine Stunde dauern und bei FYEO (FYEO im App Store, FYEO bei Google Play. Anmerkung: Die App FYEO wurde eingestellt.) als kostenloses Exclusive erschienen sind. Die ersten drei Folgen sind auf allen Podcast-Plattformen erschienen. Bevor Sie jetzt sagen „Ich lade mir nicht die nächste App aufs Handy runter und mülle mich damit zu!“ muss ich Ihnen sagen: Es lohnt sich. Laden Sie also bitte diese App herunter. Hören Sie sich den Podcast am. Von Anfang bis Ende. Und schmeißen Sie die App danach von mir aus wieder vom Handy. Auch, wenn das wirklich schade wäre, denn FYEO hat so einige wirklich gute, kostenlose Exclusives zu bieten. Aber das ist egal. Denn jetzt geht es um Andreas Darsow.

Um ein Schicksal, das für viele andere bei uns in Deutschland steht. Ein Schicksal, das jeden treffen kann, weil unsere Justiz leider fehlbar ist. Das sage ich als Mensch, aber auch als Rechtsanwältin. Und dieser Fall lässt einen weder als Mensch, noch als Jurist/in kalt. Ich bitte Sie daher inständig: Hören Sie sich diesen Podcast an. Zu verlieren haben Sie nichts, außer ein bisschen Zeit. Und wenn Sie den Podcast während des Autofahrens, des Zugfahrens oder auf dem Klo (ja, ich habe Sie durchschaut!) hören, haben Sie diese Zeit bestmöglich genutzt. 

Was ist passiert

Familie Toll, bestehend aus dem Mann Klaus Toll, seiner Frau Petra Toll sowie der gemeinsamen, autistischen Tochter Astrid Toll, wohnte in einem Mietshaus in der Friedrich-Ebert-Straße 36 im hessischen Babenhausen. Am 17.04.2009 gegen 04:00 Uhr morgens wurde zunächst Klaus Toll mit einer Pistole vom Typ Walther P 38, Kaliber 9 mm, erschossen, als er gerade das Haus verlassen wollte, um den Müll wegzubringen. Insgesamt wurden sechs Schüsse auf ihn abgefeuert. Auf und neben der Leiche von Klaus Toll wurden feine, zum Teil verschmauchte Partikel von Bauschaum gefunden. 

Im Anschluss daran begab sich der Täter in das elterliche Schlafzimmer, in dem Petra Toll noch schlief, und ermordete auch sie mit zwei Schüssen aus der Pistole, mit der zuvor ihr Mann ermordet worden war. Auch auf und neben der Leiche von Petra Toll wurden feine, zum Teil verschmauchte Partikel von Bauschaum gefunden. 

Schließlich begab sich der Täter in das Obergeschoss, das vollständig von Astrid Toll bewohnt wurde und die dort zu diesem Zeitpunkt schlief, lud die Waffe nach und gab auch auf Astrid Toll zwei Schüsse ab. Neben Astrid Toll wurden feine, zum Teil verschmauchte Partikel von Bauschaum gefunden. 

Astrid war die einzige der Familie Toll, die diese Nacht überlebt hat. Gestohlen wurde nichts.

Die Opfer

Die Familie Toll bewohnte das Haus, in dem Klaus und Petra Toll ermordet wurden, bereits seit 1999. Klaus Toll arbeitete als selbständiger Immobilienmakler und hatte sein Büro im Souterrain des Hauses eingerichtet. Er war ein Einzelgänger, eigenbrötlerisch und spielsüchtig. Zudem war er Alkoholiker, der mal mehr, mal weniger trank. Der einzige, der regelmäßig Kontakt zu ihm hatte, war Herr Blickhan – er hat Klaus Tolls Homepage betreut und dessen Makleranzeigen online gestellt. Zu diesem Zweck war er etwa alle zwei Wochen zumeist morgens um 08:00 Uhr bei ihm. Er beschreibt Klaus Toll als knallharten Geschäftsmann, der sämtliche Geschäfte nur im Alleingang machen wollte und oft Druck ausgeübt hat. Klaus Toll habe ein großes Sicherheitsbedürfnis gehabt und hatte immer Angst, ausspioniert zu werden. Er hatte Angst, dass er durch das Internet abgehört werden könne und hat seinen Virenscanner jeden Morgen manuell gestartet, weil er dem automatischen Zeitplan nicht getraut hat.

Petra Toll war ebenfalls eine Einzelgängerin, die unter psychischen Beschwerden und Depressionen litt. In den letzten Jahren hat sie das Haus kaum noch verlassen; manche Nachbarn wussten nicht einmal, dass auch sie in dem Haus lebte. 

Astrid Toll wurde am 31.12.1971 geboren und leidet seit ihrer Geburt an einer Form von Autismus. Sie bewohnte das Dachgeschoss des Hauses, das aus Wohnzimmer, Schlafzimmer und Bad bestand. Sie arbeitete täglich beim Verein für Behindertenhilfe in Dieburg und Umgebung e.V. 

Die ganze Familie hatte kaum soziale Kontakte; weder zu Nachbarn, noch zu anderen Familienmitgliedern. 

Der verurteilte Andreas Darsow

Zum Hauptverdächtigen in dem Doppelmord und versuchten Mord wird schnell der unmittelbare Nachbar der Familie Toll, Andreas Darsow, auserkoren. Andreas Darsow wurde 1969 geboren und zog im Jahr 1999 mit seiner Frau Anja Darsow und dem ersten gemeinsamen Kind in das Reihenhaus direkt neben den Tolls. Zwei weitere Kinder folgten. Mit dem letzten Kind war Anja gerade schwanger, als Andreas das erste Mal verhaftet wurde. Andreas arbeitete bis zu diesem Zeitpunkt bereis viele Jahre als Einkäufer bei der Aumann GmbH. Mangels anderer Verdächtiger bot sich Andreas an. Motiv: Er soll genervt gewesen sein von dem Lärm, der von Familie Toll ausging. Denn: Bei den Häusern, in denen Familie Toll und Familie Darsow lebten, handelte es sich um unmittelbar aneinandergrenzende Reihenhäuser, die laut Urteil hellhörig waren.

Anja & Andreas Darsow
Anja & Andreas Darsow (Mit freundlicher Genehmigung Anja Darsow)

Die Hauptindizien, die zur Verurteilung von Andreas Darsow führten

  1. Der Schalldämpfer

Am 18.02.2009 wurde in der Firma, in der Andreas Darsow arbeitete, unter seiner Benutzerkennung nach „Schalldämpfer für Waffe Wasserflasche“ gegoogelt. Die Google-Suche warf den Link www.silencer.ch/petsd.pdf (Anmerkung: Der Link existiert nicht mehr) aus. Der Link wurde mit Andreas‘ Benutzerkennung angeklickt; es handelt sich um eine Anleitung zum Eigenbau eines Schusswaffenschalldämpfers mittels Bauschaum und PET-Flasche. Diese Anleitung wurde schließlich gedruckt.

2. Der PC

Andreas soll am 20.04.2009 versucht haben, seinen Firmen-PC zu vernichten, um Spuren zu beseitigen. Er soll dazu das Gehäuse des PCs geöffnet und sich am Inneren des Computers zu schaffen gemacht haben, so dass sich dieser nicht mehr hochfahren ließ. Am 29.04.09 soll sich Andreas schließlich an den Systemadministrator Koch der Firma herangetreten sein und ihm mitgeteilt haben, dass sein Rechner defekt sei. Andreas Darsow soll daher im Juni seinen Rechner entsorgt haben.

3. Die Schmauchspuren

Auf Andreas‘ alter Bundeswehrhose, Gartenhandschuhen und einem Pulsmesser wurden Schmauchspuren in geringer Konzentration nachgewiesen. Zu gering, als dass die Gegenstände bei der Tat benutzt worden sein könnten. Zitat aus dem Urteil:

Der Angeklagte hatte zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt sowohl die bei den Schussproben als auch die bei der Tat getragene Kleidung sowie die jeweils verwendeten Utensilien, nämlich Waffe, Schalldämpfer, Munition, und die zumindest bei der Tatbegehung getragenen Handschuhe und Kleidung (samt Maskierung) entsorgt, die solche Schmauchspuren aufwiesen, die auch am Tatort festgestellt wurden. Spätestens bei dieser Entsorgung kamen eine von ihm getragene Bundeswehrhose, ein paar grüne Gartenhandschuhe und sein Pulsmesser, die er bei der Entsorgung trug, in Kontakt mit solchen Gegenständen, die durch die Schussabgaben mit Schmauch kontaminiert waren. Aufgrund des Kontakts kam es zu Abstreifungen von den bereits kontaminierten auf die bei der Entsorgung getragenen Gegenstände, so dass sich auch an letzteren Schmauch befand, der mit dem an Tatort aufgefunden identisch war.

Urteil des Landgericht Darmstadt

4. Die Rechtsberatung

Sowohl am 04.05.2009 als auch am 05.05.2009 nahm Andreas Kontakt zu seiner Rechtsschutzversicherung auf und erkundigte sich nach einem Strafverteidiger, obwohl er laut Urteil bis zu diesem Zeitpunkt nur als Zeuge vernommen worden war. 

5. Das Motiv

Im Urteil liest sich die Passage, die ein Motiv begründen soll, durchaus vernünftig. Klaus und Petra Toll hatten finanzielle Probleme, und außerdem litt Petra Toll aufgrund des Autismus und der damit einhergehenden Betreuung ihrer Tochter unter Depressionen. Die Konflikte innerhalb der Familie sollen sich durch lautstarke Streitigkeiten entladen haben. Zudem habe Klaus Toll regelmäßig morgens früh um 04:00 Uhr den Müll rausgebracht, geputzt und dabei Türen zugeschlagen. Hinzu gekommen seien  lautstarke Schreiereien in dem „hellhörigen Haus“. Diese Lärmbelästigung soll derart störend für Andreas gewesen sein, dass er sich gezwungen sah, jede Nacht mit Ohropax zu schlafen. Er soll sich darüber auch bei seinen Nachbarn und Arbeitskollegen beschwert haben – die davon allerdings nichts wissen.

Fehler bei den Indizien

Die oben genannten Indizien, auf die das Gericht die Verurteilung von Andreas Darsow gestützt hat, sind in Wahrheit bei weitem nicht so eindeutig und überzeugend, wie es das Gericht darstellt. Im Gegenteil: Betrachtet man die vermeintlichen Indizien genauer, stellt man fest, dass sie nicht einmal das sind – Indizien. Im Einzelnen:

  1. Der Schalldämpfer

    Hier gibt es an gleich zwei verschiedenen Punkten erhebliche Zweifel. Zum einen bei der Frage, ob es wirklich nur Andreas Darsow gewesen sein kann, der die Bauanleitung für den Schalldämpfer aufgerufen und ausgedruckt hat. Zum anderen bei der Frage, ob überhaupt ein Schalldämpfer zum Einsatz kam.
    1. Wurde ein Schalldämpfer verwenden?
      Das Gericht stützt sich bei der Annahme, dass zur Begehung der Tat ein aus einer PET-Flasche und Bauschaum selbst hergestellter Schalldämpfer zur Anwendung kam, auf (nur teilweise dokumentierte) Beschusstests des Bundeskriminalamtes. 

      Andere, von Gerhard Strate beauftragte Gutachter kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass ein solcher Schalldämpfer keinesfalls zum Einsatz gekommen sein kann.

      So nahm der Sachverständige Philipp Cachée selbst diverse Beschusstests vor. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Feststellungen, die das Gericht hierzu getroffen hat, technisch nicht möglich seien, da die Waffe nach jedem 2. oder 3. Schuss eine Ladestörung gehabt habe, da nach jedem Schuss Bauschaum eingesaugt wurde, der das Patronenlager verstopfte. Zudem hätten am Tatort Partikel von Mikroplastik gefunden werden müssen, wenn tatsächlich eine PET-Flasche als Schalldämpfer verwendet worden wäre.

      Außerdem wäre die Menge an Bauschaum am Tatort mit jedem Schuss größer geworden und es wären teilweise auch sehr grobe Bauschaum-Partikel ausgetreten. Am Tatort hingegen wurden jedoch insgesamt lediglich vier winzige Mengen Bauschaum im Milligrammbereich gefunden.

      Damit ist unwahrscheinlich, dass tatsächlich ein aus einer PET-Flasche und Bauschaum selbst hergestellter Schalldämpfer zum Einsatz kam.

    2. Wer hat die Bauanleitung aufgerufen und ausgedruckt?

      Laut den Feststellungen des Gerichts kann für beides nur Andreas Darsow verantwortlich gewesen sein. Diese gerichtlichen Feststellungen sind, ausweislich der Ausführungen anderer Gutachter, schlicht falsch.

      Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Bauanleitung für den Schalldämpfer von Andreas Darsows PC aufgerufen und ausgedruckt wurde. Man konnte lediglich feststellen, dass Aufruf und Ausdruck über das Benutzerkonto von Andreas Darsow erfolgten. Benutzernamen und Passwort Passwörter der anderen waren sämtlichen Mitarbeitern der Firma Aumann GmbH jedoch bekannt, da bei der Passwortvergabe immer das gleiche System verwendet wurde: Der Benutzername war immer der erste Buchstabe des Vornamens sowie der ganze Nachname, das Passwort bestand immer aus dem ersten und dem letzten Buchstaben des Nachnamens. Theoretisch hätte sich also jeder Mitarbeiter an jedem Firmen-PC mit Andreas Darsows Benutzerkonto anmelden können. 

      Das Benutzerkonto von Andreas Darsow hat der Sachverständige auf mehreren Rechnern gefunden, unter anderem auf dem des Sekretariats und auf dem des Systemadministrators der Firma Aumann GmbH, Herrn Koch, und beim Sohn des Betreibers Aumann. 

      Bei der Auswertung der Rechner stellte sich heraus: Auf Waffenseiten wurde in der Firma schon mehrere tausend Male zugegriffen – vom Benutzerkonto des Systemadministrators Koch. Unter anderem auch zu dem Thema „Zubehör für Walther P 38“, der Tatwaffe, sowie auf ein Forum zum Thema „Schalldämpfer mit PET Flasche“. 

      Kochs Rechner wurde jedoch nicht bereits während der Hausdurchsuchung bei der Firma Aumann zur Überprüfung mitgenommen. Er gab seinen Rechner erst mehrere Wochen nach der Durchsuchung zur Untersuchung ab. Vorher hatte er nachweisbar eine Löschsoftware gestartet – was er auch zugegeben hat.

      Koch selbst kann nicht ausschließen, dass er selbst auf der Seite mit dem Schalldämpfer gelandet ist, als er etwas gesucht hat. Das sagte er vor Gericht auch aus.
  2. Der PC

    Andreas Darsow wurde gesehen, wie er an seinem Rechner herumgeschraubt hat. Es wurde interpretiert, dass er ihn zerstören wollte. Nach Aussage des Systemadministrators Koch hat Andreas Darsows PC jedoch schon ein halbes Jahr zuvor Probleme verursacht. Er hängte sich regelmäßig auf oder ließ sich erst gar nicht hochfahren. Daher schraubte Andreas Darsow auch am 20.04.2009 wieder an seinem PC herum und versuchte, ihn zum Laufen zu bringen. Der Systemadministrator Koch hat im Juni 2009 schließlich veranlasst, dass der Rechner entsorgt wird. Dies geschah nicht auf Veranlassung von Andreas. 

  3. Die Schmauchspuren

    Die gefundenen Partikel konnten allesamt nicht eindeutig der bei dem Mord verwendeten Munition zugeordnet werden. Zudem konnte das Alter der Partikel nicht sicher festgestellt werden. Es ist also durchaus möglich, dass die Schmauchspuren noch aus der Zeit stammten, als Andreas Darsow bei der Bundeswehr war.

    Auf Andreas Darsows Hose wurden ca. 10-20 Schmauchpartikel gefunden. Das Bundeskriminalamt sagt hierzu ganz klar, dass sie nicht feststellen könnten, wie alt die Partikel seien, da Schmauchpartikel auch Jahrzehnte auf der Kleidung verbleiben können.

    Auf dem Gartenhandschuh wurde ein Partikel gefunden, auf der Pulsuhr nur einer. So wenige Partikel haben laut BKA keine Aussagekraft; diese kann man sich überall schnell „einfangen“.

    Tatsächlich können die Schmauchspuren auch von den Beamten selbst bei der Durchsuchung auf die Gegenstände von Andreas Darsow übertragen worden sein.

    Der Kriminalbiologe Dr. Mark Benecke sagt zu den Schmauchspuren: Heutzutage würden diese Schmauchspuren aufgrund der internationalen Standards absolut keine Rolle spielen, da sie aufgrund geringen Menge nicht aussagekräftig sind. Auch die Zusammensetzung des Schmauchs in dieser kleinen Menge ist nicht aussagekräftig. Nach heutigen Maßstäben könnten daraus absolut keinerlei Schlüsse gezogen werden. Eine Sachverständigenbewertung wäre nicht möglich. In dem Fall Andreas Darsow wurden viel zu wenige Stellen auf Schmauchspuren untersucht, und die gefundenen Spuren sind für eine Bewertung zu klein. Daher ist eine naturwissenschaftliche, zuverlässige Bewertung nicht möglich.

  4. Die Rechtsberatung

Bereits am 05.05.2009 wurde gegen Andreas Darsow Haftbefehl erlassen. Es ist davon auszugehen, dass er schon bei den letzten Zeugenvernehmungen durchaus zu spüren bekommen hat, dass er für die Polizei als Verdächtiger in Betracht kommt. Dass er daher seine Rechtsschutzversicherung am 04.05.2009 kontaktierte, kann keinesfalls als Beweis dafür dienen, dass er die Tat begangen hat. 

Fehler bei der Konstruktion des Motivs

Fragt man die Frau von Andreas Darsow, Anja Darsow, fällt das Motiv in sich zusammen. Lärm machte die Familie Toll tatsächlich – im Jahr 1999 und damit zehn Jahre vor dem Mord. Der Lärm, den die Familie später machte, war fast nur dann zu hören, wenn die Familie Darsow im Garten war.

Dass Andreas irgendwann anfing, nur noch mit Ohropax zu schlafen, hatte einen gänzlich anderen Grund. Die Darsows wohnen direkt neben einer US-amerikanischen Kaserne. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durfte kein Fahrzeug mehr auf das Kasernengelände, wenn es nicht vorher durch ein Röntgengerät gefahren und auf diese Art einmal komplett gescannt worden ist. Dieser Scanner gab unfassbar laute Töne von sich, wenn er aktiv war. Und da auch nachts Fahrzeuge auf das Gelände kamen, konnte Andreas durch das viele Piepen kaum noch schlafen. Nachdem die Kaserne geschlossen worden war und Ruhe einkehrte, hatte Andreas sich so daran gewöhnt, mit Ohropax zu schlafen, dass er das bis heute beibehalten hat. Auch im Gefängnis schläft er immer mit Ohropax. 

Linn Schütze und Leonie Bartsch, die beiden Journalistinnen, von denen der Podcast „Die Nachbarn“ stammt, haben vor Ort recherchiert. Sie waren bei Anja Darsow und den unmittelbaren Nachbarn auf der anderen Seite. Dort haben sie die Stereoanlage auf maximale Lautstärke aufgedreht. Bei Darsows zu hören war: Nichts. Denn: Die Häuser sind durch je zwei 30 cm dicke Wände mit Luftspalt in der Mitte getrennt, um Geräuschbelästigungen zu verhindern.

Derselbe Test wurde übrigens bereits im Jahr 2013 gemacht und von einem Kamerateam von RTL festgehalten. Das Ergebnis war das gleiche: Während im einen Haus die Musik in einer fast unerträglichen Lautstärke dröhnte, war nebenan nichts davon zu hören.

Die Wahrheit ist nach Aussage von Andreas und Anja Darsow sowie einiger Nachbarn: Es gab seit 2001 keinen Kontakt mehr zur Familie Toll, und es gab keinerlei Störungen, die von ihnen ausgingen.

Kurz: Die Ausführungen im Urteil zu dem Motiv der Lärmbelästigung sind schlicht und ergreifend eins: Gelogen.

Damit fehlt es bereits an einem Mordmotiv.

Weitere falsche bzw. nicht nachgewiesene Behauptungen im Urteil gegen Andreas Darsow

Laut Urteil soll Andreas Darsow vor der Tat Schießübungen gemacht haben – dafür gibt es weder Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise.

Im Urteil wurde des weiteren behauptet, Andreas Darsow trinke ab und an ein bis zwei Flaschen Bier. In Wahrheit trinkt er absolut keinen Alkohol.

Die Darstellung im Urteil, Familie Darsow habe wegen Familie Toll umziehen wollen, ist ebenfalls nicht wahr. Der Plan von Anja und Andreas Darsow war von Beginn an: Erst eine Eigentumswohnung kaufen, dann Reihenhaus, und schließlich ein freistehendes Haus. So wollten sie ihre Wohnsituation steigern und verbessern.

Dass Familie Darsow zweimal die Polizei gerufen habe, ist wahr. Allerdings nicht wegen Ruhestörung durch die Tolls, sondern weil sie bei den Tolls Schreie gehört und daher die Sorge hatte, dass drüben etwas passiert. Von den Nachbarn hörte man in aller Regel allerdings höchstens etwas, wenn man sich draußen aufhielt oder die Fenster geöffnet waren. 

Woher Andreas Darsow die Waffe gehabt haben soll, bleibt im Urteil übrigens offen. Ebenso, wo er sie nach der Tat versteckt haben soll. 

Bei der Verurteilung ignorierte Indizien

  1. DNA-Spuren

    Im Haus der Familie Toll wurden drei DNA-Spuren gefunden, die nicht zur Familie gehörten. Zwei der DNA-Spuren konnten Ermittlern zugeordnet werden. Nach Aktenlage ist nicht klar, wer die dritte DNA-Spur hinterlassen hat. Fakt ist: Sie stammt nicht von Andreas Darsow. Im Urteil (S. 267) wird hingegen erwähnt, dass die dritte DNA-Spur ebenfalls einem Ermittler zugeordnet werden konnte.

  2. Handschuh-Abdrücke

    Im Haus der Familie Toll wurden Abdrücke von zwei unterschiedlichen Paar Handschuhen gefunden. Von dem diese Abdrücke stammten, ist bis heute nicht geklärt. Sie finden keine Erwähnung in dem Urteil.

  3. Spürhunde

    Am 24.04.2009, fünf Tage nach Mord, sollten Spürhunde am Tatort nach Waffe und Munition suchen. So kurz nach der Tat ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Tiere eine Spur aufnehmen können. Und tatsächlich: Sie folgen der Geruchsspur an der Kaserne vorbei über einen Schotterweg bis zu einer Straße. Dort verlieren sie die Spur. 

    Am 08.05. wurde ein weiterer Spürhund, Pluto, eingesetzt. Diesmal wurden Geruchsproben von insgesamt drei Nachbarn der Familie Toll genommen; eine der Geruchsproben stammte von Andreas Darsow. Pluto hat den Tatort abgesucht, konnte allerdings keine Spur aufnehmen. Am 02.06.2009 wurden erneut Geruchsproben von den Nachbarn inklusive Andreas Darsow genommen. Der diesmal eingesetzte Spürhund Tyson konnte jedoch ebenfalls keine Spur aufnehmen.

    Das Gericht begründet auf Seite 281 ausführlich, weshalb diese (erfolglosen) Suchen Andreas Darsow seiner Ansicht nach nicht als Täter ausschließt. Kurz zusammengefasst geht es davon aus, dass die Tatsache, dass die Hunde die Spur von Andreas Darsow nicht aufnehmen konnten, nicht zwingend bedeutet, dass er nicht am Tatort gewesen sei.

    Auf die erfolglose Suche von speziell ausgebildeten Mantrailer-Hunden am 06.07. und 07.07.2009 geht das Gericht jedoch nicht ein. Und dies, obwohl diese Hunde speziell dafür trainiert wurden, menschliche Geruchsspuren noch wenigstens 6 Monate später aufnehmen zu können. Zur Erinnerung: Die Tat lag zu diesem Zeitpunkt gerade einmal etwa 2,5 Monate zurück. 

  4. Klaus Tolls Finanzen

    Klaus Toll verfügte über vier Bankkonten. Nicht alle Ein- und Auszahlungen auf bzw. von diesen Konten sind nachvollziehbar. So gab es regelmäßig Bareinzahlungen zwischen Euro 4.500 und Euro 10.000, wobei nicht nachvollziehbar ist, woher die Gelder stammten. Klar ist: Sie stammten nicht aus seinen „offiziellen“ Geschäften.

    In seinem Tresor wurde ein Umschlag mit Euro 30.000 gefunden. Der darauf gefundene Fingerabdruck konnte keiner Person zugeordnet werden.

    Im Zeitraum zwischen dem 23.01.2009 und dem 16.04.2009 hob er insgesamt Euro 70.000 ab –  in Einzelbeträgen von jeweils Euro 5.000. Am Tag vor dem Mord erhielt er einen nicht nachvollziehbaren Zahlungseingang von Euro 10.000,00.

    Generell gab die Familie Toll mehr Geld aus, als sie einnahmen. Klaus Toll spielte jeden Samstag und jeden Mittwoch Lotto – 20 Scheine zu je 12 Kästchen an jedem Spieltag, was sich pro Spieltag auf Euro 240,00 beläuft und monatliche Kosten von etwa Euro 2.000,00 verursacht. 

    Zudem hat die Familie Toll fast täglich Essen bei der „Pizzeria Maria“ bestellt, was ebenfalls relativ hohe Kosten verursachte. 

    Klaus Tolls Bruder vermutet, dass Klaus Toll Geldwäsche betrieben hat. Das Immobiliengeschäft eignet sich hervorragend dafür. Ab Februar 2007 sind zudem auf Klaus Tolls Geschäftskonto vermehrt unerklärliche Ein- und Auszahlungen vorgenommen worden. 

    Und dann lässt Klaus Toll noch sein Handy auf den Namen Vogel Lehmann im Schmiedhofsweg 47 in Köln registrieren – diese Adresse gibt es nicht einmal. Die Hausnummern der genannten Straße gehen nur bis Hausnummer 7. 

    Merkwürdig in diesem Zusammenhang war auch, dass Klaus Toll die letzten zwei oder drei Rechnungen von Herrn Blickhan überwiesen hat, anstatt sie bar zu zahlen. Die Jahre zuvor hatte er immer auf Barzahlungen bestanden; plötzlich schien es ihm aber wichtig zu sein, dass das Geld von seinem Konto weg ist. 

    Herr Blickhan erzählte der Polizei davon. Die meldete sich danach nie wieder bei ihm. Von dem vorsitzenden Richter Wagner wurde er nur zwei oder drei belanglose Dinge gefragt. Anschließend soll Richter Wagner zu den anderen beiden Richtern und den Schöffen gesagt haben: „Na gut, die Sache ist doch sowieso klar.“

  5. Probleme mit anderen Personen

    Klaus Toll war regelmäßig in der „Cheers“-Bar zu Gast, einer Bar, in der auch Mitglieder der Hells Angels gerne verkehrten. Zwei bis drei Jahre vor der Tat sprach Klaus Toll dort einen Rocker an und erzählte ihm, dass er Ärger mit den Hells Angels wegen des Kaufs und Wiederverkaufs eines Grundstücks habe. Die Hells Angels würden nun viel Geld von ihm verlangen, weshalb er Personenschutz benötigte, und bot dem Rocker dafür Euro 10.000 an. Dieser nahm Klaus Toll jedoch nicht ernst, da Klaus Toll offensichtlich stark betrunken gewesen sei und er davon ausging, dass dieser sich nur habe aufspielen wollen. 

    Das Gericht schließt sich der Einschätzung, dass Klaus Toll sich nur habe aufspielen wollen, mit der Spekulation an, dass Klaus Toll den Rocker nur einmal angesprochen hat, dies aber wohl doch noch einmal versucht hätte, wenn er denn wirklich Probleme gehabt hätte.

    Die Aussage des Rockers, dass Klaus Toll in diesem Zusammenhang auch noch andere Rocker angesprochen habe, ignoriert das Gericht wiederum vollkommen. 

    Wirklich ermittelt wurde in diese Richtung seitens der Polizei, entgegen den Ausführungen im Urteil, wohl nicht.

    Dabei war der Rocker nicht der einzige, der davon berichtete, dass Klaus Toll Angst hatte. Auch den Lieferanten der „Pizzeria Maria“ fragte Klaus Toll im September 2008, ob dieser wüsste, wo er eine Waffe herbekommen kann, da er von zwei Leuten bedroht werde. Auch diese Aussage verwirft das Gericht mit der Begründung, dass Klaus Toll den Lieferanten nicht noch einmal darauf angesprochen habe, was er wohl getan hätte, wenn er tatsächlich bedroht worden wäre. 

    Klaus Toll fragte auch Herrn Blickhan, ob dieser wüsste, wo man eine Waffe herbekomme. Es sei ihm erst einmal egal, ob eine „normale“ Waffe oder eine Schreckschusswaffe. Er fühle sich bedroht und bräuchte eine Waffe. Diese Aussage ignorierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. 

  6. Die Einschätzung anderer

    Die Geschwister von Klaus Toll mutmaßten, er habe einen erweiterten Suizid in Auftrag gegeben. Er sei knallhart gewesen, sie würden es ihm daher zutrauen. Sie glauben, dass ihm die Felle davongeschwommen seien und er keine andere Möglichkeit mehr gesehen habe.

    Auch die Zahnärztin von Klaus Toll hält es für realistisch, dass er selbst den Mord in Auftrag gegeben hat. Er war am 26.02. bei ihr und war sehr bedrückt, wirkte müde, krank und fahl. 

  7. Astrid Toll

    Fragt man Astrid Toll, kann sie sich nicht mehr an viel erinnern. Aber eines weiß sie sicher: Sie hat zwei Täter gesehen, die wegrannten. Bevor auf sie geschossen wurde, hat sie zwei Personen miteinander sprechen hören – auf Deutsch. Von einem Streit zwischen ihrem Vater und den Nachbarn wusste Astrid nichts. Als ihr ein Bild von Andreas Darsow gezeigt wird, gibt sie an, diesen Mann nicht zu kennen. Vor Gericht wurde sie jedoch nicht als Zeugin vernommen. Ein Gutachter, der mit Astrid lediglich ein einziges kurzes Gespräch geführt hatte, behauptete damals, dass sie aufgrund ihrer Behinderung und ihres Traumas nicht zurechnungsfähig sei.

    Im Gegensatz dazu erzählen Psychologen und Betreuer von Astrid, dass sie gerne darüber sprechen wollte, was passiert ist. Das teilten sie auch der Polizei mit, die Astrid jedoch niemals vernommen hat.

    Das Gericht behauptet im Hinblick auf Astrid Toll auf Seite 36 des Urteils: „An das Geschehen, das ihr widerfahren ist, hat sie keine Erinnerung.“

Die polizeilichen Ermittlungen

Hört man den Menschen zu, gibt es viele, die Ermittlungsarbeit der Polizei in diesem Fall für absolut unzureichend halten. Und dabei handelt es sich nicht um außenstehende Menschen, sondern um Polizisten und Mitglieder der Soko „FES“, die für den Fall zuständig waren. Hört man ihnen zu, wird eins klar: Die hessische Polizei stand im Jahr 2009 unter großem Druck. Zum einen gab es in den Jahren zuvor bereits einen unaufgeklärten Mord in Babenhausen – in derselben Straße, in der auch Familie Toll lebte. Zum anderen kam die hessische Polizei zum Zeitpunkt des Doppelmorded in Schlagzeilen, weil die Drogenabteilung des hessischen Landeskriminalamts von den Hells Angels unterwandert worden war. Es musste also ein schneller Erfolg her, um den Ruf der hessischen Polizei zu retten.

Ein Mitglied der Soko FES, damals Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und heute Bürgermeister der Stadt Pfungstadt, hat sich per E-Mail an Dr. Strate gewandt. In dieser E-Mail beschreibt er, dass er die Ermittlungen als eine „Vorverurteilung“ von Andreas Darsow erlebt hat. Die gesamte E-Mail ist hier abrufbar.

Neueste Entwicklungen im Fall Andreas Darsow

Am 10. November 2020 hat Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate einen anonymen Brief erhalten. Nach Aussage des Verfassers kannte er Klaus Toll zwar nicht persönlich, aber jemanden, der mit Ihm regelmäßig in den Puff und in Bars ging. Er sagt, Klaus Toll sei kein anständiger Ehemann gewesen. In dem Club, in dem er verkehrte, sei alles mit Rang und Namen gewesen, auch hochrangige Mitglieder der Polizei. Klaus Toll habe im Club Fotos von den Männern mit Frauen gemacht und versucht, sie mit diesen Bildern zu erpressen.  

Außerdem habe es zwei Mitglieder der Hells Angels gegeben, die bei Klaus Toll Schulden gehabt haben. Die beiden hätten Interesse gehabt, Klaus Toll zu töten.

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate ist auch weiterhin an dem Fall dran und wird weiter für eine Wiederaufnahme kämpfen. 

Fazit – Fall Andreas Darsow

Auf den ersten Blick spricht einiges für Andreas Darsow als Täter. Sieht man sich die Indizien jedoch genauer an, ist die Sache keineswegs so eindeutig. An dieser Stelle muss man sich den Grundsatz „in dubio pro reo“, also „Im Zweifel für den Angeklagten“, noch einmal ins Gedächtnis rufen. Bestehen an der Täterschaft auch nur leise Zweifel, darf der Angeklagte nicht verurteilt werden.

Dieser Grundsatz ist elementar im deutschen Strafrecht, er hat nur einen Haken: Die Frage, ob Zweifel an der Täterschaft bestehen, ist nicht objektiv zu beurteilen. Es kommt ausschließlich auf die Frage an, ob das Gericht noch Zweifel an der Täterschaft hat. Zweifelt das Gericht nicht daran, darf es verurteilen – egal, wie sehr die Indizien an den Haaren herbeigezogen sind. Hauptsache, es kann seine Überzeugung gut begründen.

Tatsächlich fehlt es diesem Urteil sogar an der guten Begründung, wenn man sich erst einmal intensiv damit auseinandergesetzt hat. Und doch konnte Andreas Darsow bisher nicht erfolgreich dagegen vorgehen. Der Grund dafür liegt in unserem Rechtssystem: Erfolgte die Verurteilung durch ein Landgericht, kann gegen das Urteil keine Berufung eingelegt werden, sondern nur Revision.

Während das Berufungsverfahren eine Tatsacheninstanz ist, das Berufungsgericht also auch die tatsächlichen Geschehnisse noch einmal überprüft und bewertet, prüft das Revisionsgericht nur auf Rechtsfehler. Es prüft also lediglich, ob Verfahrensrecht verletzt wurde und ob das materielle Recht richtig angewendet wurde.

Daher wurde der Antrag auf Revision in Andreas Darsows Fall abgelehnt. 

Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens kommt nur unter engen Gesichtspunkten in Betracht; der erste Wiederaufnahmeantrag von Dr. Strate vom 11.05.2018 wurde vom Landgericht Kassel am 19.08.2019 als unzulässig verworfen, da es keine Gründe für eine Wiederaufnahme sah. 

Auch die hiergegen gerichtete Beschwerde an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht blieben bisher ohne Erfolg. Doch Dr. Strate kämpft weiter. Ich habe ihm hierbei meine volle Unterstützung zugesagt. Denn unabhängig von der Frage, ob Andreas Darsow schuldig ist oder nicht – bei dieser Sachlage hätte er nicht verurteilt werden dürfen. Wir sind ein Rechtsstaat, verhalten wir uns auch so!

Weiterführende Links

Bitte klick‘ hier und unterstütze unsere Arbeit mit einer Kaffeespende. Vielen Dank.


Gefallen? Teile diesen Artikel mit Freunden!

Geschrieben von

Autorin. Rechtsanwältin. Apfel-affin. Katzennärrin. Nervtötend.

Nächster Beitrag
Montagschnipsel 31.05.2021
 
Kategorie: Crime  Keinen Artikel verpassen? Bestelle unseren Newsletter!
 

4 Comments

  • Boris

    Hallo zusammen,
    ich möchte auch in diesem Zusammenhang nochmal erwähnen was Andreas Darsow eigentlich für
    ein persönlicher Mensch ist. Ich kannte ihn von Kindheit auf und wir waren oft zusammen
    (Kindergarten, Schule, Kraftraum uvm).
    In dem Zeitraum wo ich Andreas sah oder man zusammen war, war er nicht ein einziges mal
    aggressiv unterwegs und Andreas trank niemals Alkohol und rauchte auch nicht.
    Er verachtete Alkohol eher.
    Er war stets ein scherzhafter aufgeschlossener und sehr netter hilfsbereiter Mensch.
    Ich könnte mir nicht ansatzweise vorstellen, das Andreas so etwas getan hätte.
    Was unser Rechtsstaat in der Sache mit Andreas gemacht hat wird wohl sein Geheimnis bleiben.
    LG

  • Markus

    Andreas darsow ist Unschuldig. Ich kenne ihn aus der JVA Schwalmstadt. Ich habe niemals erlebt das er wütend oder ausfallend wurde. Es kann sich kein Mensch über Jahre verstellen. Das ist der größte justiz Skandal den es gab.

  • Johanna

    Auch ein Justiz-Irrtum ist menschlich. Ihn nicht zu korrigieren, ist unmenschlich. Menschlichkeit sollte immer siegen. Das wünsche ich auch Andreas Darsow und seiner Familie.

Kommentieren

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert