Arbeitsschutzkontrollgesetz: Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in Fleischbetrieben
Nach den Negativschlagzeilen über den Großschlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück wurde nun das Aus für Subunternehmen in Schlachtbetrieben beschlossen. Das Bundeskabinett hat den von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ (Arbeitsschutzkontrollgesetz) verabschiedet, laut dem Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen verboten werden. Demnach sollen ab 2021 nur noch Angestellte des eigenen Betriebs Tiere schlachten und zerlegen dürfen. Dies betrifft die industrielle Fertigung in Fabriken, in denen Missstände zum Problem geworden sind. Betriebe bis zu einer Größe von 49 Mitarbeitern sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Darüber hinaus werden branchenübergreifend Mindestanforderungen für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens vorgeschrieben.
Geschrieben von Ruud Holland
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