Bezahlen über Mobilfunkrechnung – neue Regeln
Seit dem 01.02.2020 gelten neue Regeln für das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über Mobilfunkrechnung. Die neuen Regeln schreiben vor, dass Dienstleistungen von Drittanbietern nur unter bestimmten Voraussetzungen abgerechnet werden dürfen. So muss z.B. bei einem Bezahlvorgang eines Drittanbieters eine Umleitung auf eine Internetseite des Mobilfunkbetreibers erfolgen (redirect). Für Abonnementdienste gilt ein redirect als zwingend.
Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur sollen dazu dienen, den Verbraucher zu schützen und Abonnements transparenter zu machen.
Die neuen Regeln wurden von der Bundesnetzagentur ausgegeben. Eine ausführliche Erläuterung findest Du hier. Fragen zur neuen Regelung werden in den FAQ der Bundesnetzagentur beantwortet.
Geschrieben von Mick
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