Atemschutzmasken droht Abmahnung – nenn‘ es nicht Schutz
In Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Menschen dazu übergegangen, Atemschutzmasken selbst zu fertigen und diese teilweise auch zu vertreiben. Aber Achtung! Es droht eine Abmahnung.
Falsa demonstratio nocet
Falsche Bezeichnung schadet. Jedenfalls wenn das Wort Schutz verwendet wird. Rechtsanwalt Phil Salewski hat sagt in seinem sehr interessanten Artikel:
In diesen Fällen nimmt der Händler nämlich eine „Widmung“ des Produktes im Sinne einer medizinischen Verwendungsbestimmung vor, welches das Produkt in rechtlicher Hinsicht zu einem Medizinprodukt erhebt (vgl. § 3 Nr. 1 MPG) . Für dieses werden dann aber die rechtlichen Voraussetzungen nicht eingehalten, was eine Abmahngefahr begründet.Phil Salewski
Alleingelassen und abgezockt
Dabei spielt es natürlich keine Rolle, dass dem Bürger – von Staat und Industrie allein gelassen – gar nichts anderes übrig bleibt, als sich selbst Atemschutzmasken ähh Atemmasken zu basteln. Dass dies mehr eine Verzweiflungstat als ein lohnendes Gewerbe ist, interessiert den abzockenden Abmahner herzlich wenig.
Nenn‘ es nicht Schutz
Also Vorsicht, wenn Du zu den Leuten gehörst, die sich mit ihren Bastelarbeiten ein paar Euro dazu verdienen, bzw. versuchen, ihre Materialkosten wieder reinzuholen:
Ob dies entgeltlich oder unentgeltlich (als Spende) erfolgt, ist grundsätzlich gleich. In beiden Fällen gelten die nachfolgenden Ausführungen.
Wie das Entgelt verwendet wird, ist grundsätzlich auch nicht relevant. Auch der Abgabe gegen eine Spende liegt ein Leistungs- und Gegenleistungsprinzip zugrundePhil Salewski
Sie kommen aus ihren Löchern
Übrigens: Auf eBay werden die Gummibänder, die man i. d. R. zum Fertigen eigener Masken benötigt, mittlerweile zum vierfachen des marktüblichen Preises verkauft. Es wird immer widerlicher.
Geschrieben von Mick
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