Lockerungen in der Corona-Krise - was ist jetzt erlaubt?
Leben & Lifestyle

Lockerungen in der Corona-Krise – was ist jetzt erlaubt?

Wie sind die aktuellen Regelungen und Lockerungen in der Corona-Krise? Hier ein Übersicht. Schule, Einzelhandel, Veranstaltungen, Werkstätten und Kontakte.

 

Schule – Lockerungen

Ab dem 27. April werden Schulen schrittweise wieder geöffnet.

 

Einzelhandel – Lockerungen

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm können ab Montag, dem 20. April, wieder öffnen. Größere Geschäfte können den Verkaufsraum entsprechend beschränken. Unabhängig von der Größe können Auto- und Fahrradhändler sowie Buchhandel wieder öffnen. In allen Fällen muss der Zugang geregelt sein und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wie genau das aussehen soll, wurde nicht bekannt gegeben.

 

Lockerungen in der Corona-Krise - was ist jetzt erlaubt?
Foto: Gerd Altmann

 

Friseur – Lockerungen

Ab 04. Mai dürfen Friseursalons wieder öffnen. Mit entsprechenden Hygienemaßnahmen, Mitarbeiterschutz und Zugangsbeschränkung. Wie das im Detail aussehen soll – Du ahnst es – ist nicht bekannt.

 

Kontaktbeschränkungen

Unverändert. Abstand von 1,5 Meter einhalten. Im Freien darf man sich mit Personen des eigenen Haushalts und einer haushaltsfremden Person aufhalten. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

 

Großveranstaltungen – keine Lockerungen

Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt.

 

Gastronomie und Tourismus – keine Lockerungen

Die Gastronomie darf weiterhin nur außer Haus verkaufen. Übernachtungen in Hotels für touristische Zwecke sind untersagt.

 

Gottesdienste, religiöse Versammlungen – keine Lockerungen

Gottesdienste sind weiterhin untersagt.

 

Werkstätten für behinderte Menschen – keine Lockerungen

Die Werkstätten bleiben weiterhin geschlossen.

 

Ich verstehe die Not der Wirtschaft und der Lehre. Allerdings befürchte ich, dass Lockerungen, mitten in der Corona-Pandemie und selbst wenn sie relativ moderat ausgefallen sind, im Moment noch der falsche Weg sind. Sie werden das Problem der medizinischen Versorgungen – wenn auch nach hinten verschoben – wieder bzw. weiter verschärfen.

 

 


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