Gesetz und Urteil
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Videoüberwachung: 10,4 Millionen Euro Bußgeld gegen notebooksbilliger.de verhängt

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Barbara Thiel, hat ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro gegen notebooksbilliger.de verhängt. Dabei geht es um unzulässige Videoüberwachung in den Firmenräumen.

Wer ist notebooksbilliger.de?

Die Notebooksbilliger.de AG (kurz NBB, Eigenschreibung notebooksbilliger.de AG) ist ein Online-Versandhändler für Notebooks sowie für Smartphones, Tablets, PCs, Displays und Unterhaltungselektronik. 2019 verzeichnete das Unternehmen einen Jahresumsatz von knapp einer Milliarde Euro.

Die Datenschutzbeauftragte bemängelte diverse Kameras im Lager-, Aufenthalts- und Verkaufsbereich des Unternehmens. Diese seien unzulässig.

In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen. Deshalb war die Videoüberwachung durch notebooksbilliger.de in diesen Fällen nicht verhältnismäßig.

Barbara Thiel

Notebooksbilliger.de hält dagegen, dass die Kameras lediglich zur Warenflusskontrolle und zur nachträglichen Verfolgung von Straftaten dienen. Das kann man allerdings so oder so sehen. Nur, indem man eine Nutzungsweise benennt, schließt andere Nutzungsweisen ja nicht aus.

Das Unternehmen hält auch die Höhe des Bußgeldes für unangemessen und unterstellt, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. In einer eigenen FAQ zum Thema stellt notebooksbilliger.de seine Position dar.

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgesprochen hat. Die DS-GVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig.

Das Unternehmen hat seine Videoüberwachung mittlerweile rechtmäßig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen.

Pressemitteilung der LfD


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