Volksgerichtshof
Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat in Berlin eingerichtet. 1936 wurde der VGH ein ordentliches Gericht. Als Richter wurde nur berufen, wer als zuverlässig im nationalsozialistischen Sinne galt.
Eine freie Wahl des Verteidigers bestand nicht. Der Angeklagte musste sich die Person des Verteidigers vom Vorsitzenden des Senats genehmigen lassen (Art. IV § 3 des Gesetzes vom 24. April 1934). Verteidiger und Angeklagter erhielten oft erst einen Tag oder gar wenige Stunden vor der Hauptverhandlung Kenntnis von den Anklagevorwürfen. Beide kannten einander bis dahin oft nicht oder konnten keinen Kontakt zueinander aufnehmen.